Auf der Grundlage des neuen Pflegeberufegesetzes sieht die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe für Praxisanleiter eine „kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich“ vor (PflAPrV §4 Abs. 3).
Inhalte:
- GfK – Eine Möglichkeit für den Umgang mit Kritikgesprächen
- Notengabe und Kompetenzmessung
- Erstellen und Arbeiten mit Arbeits- und Lernaufgaben für die Praxis und die Theorie (ALP und ALT)
Zielgruppe: Befähigung zum/zur Praxisanleiter/in gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Umfang: 02.12.2024 - 04.12.2024, 24 Unterrichtsstunden von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Dozent*in: AGUS-Dozententeam
Von der Registrierungsstelle RbP – Registrierung beruflich Pflegender werden für diese Veranstaltung 24 Fortbildungspunkte vergeben.