Auf der Grundlage des neuen Pflegeberufegesetzes sieht die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe für Praxisanleiter eine „kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich“ vor (PflAPrV §4 Abs. 3).
Inhalte dieses Tages:
- Haftungsrisiken für Praxisanleiter-innen
- „ich habe das doch nicht mit Absicht gemacht“, wie sind Sorgfaltspflichtverletzungen einzuordnen
- Mögliche Straf-, Zivil- und Arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Anordnungs-, Durchführungs- und Kontrollverantwortung
- Welche medizinischen Aufgaben könnten delegiert werden, und welche nicht
- Vertrauensgrundsatz, Weigerungsrecht und Notfallsituationen
- Ergänzt wird die Weiterbildung durch viele Fallbeispiele
Zielgruppe: Befähigung zum/zur Praxisanleiter/in gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Umfang: 8 Unterrichtsstunden von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr
Dozent*in: Peter Römmlein, Dozent und Trainer für Pflege- und Medizinrecht/spezielle Betriebswirtschaft in der Pflegebranche
Von der Registrierungsstelle RbP – Registrierung beruflich Pflegender werden für diese Veranstaltung 8 Fortbildungspunkte vergeben.